Teilnahmebedingungen
Gewinnspiel Handwerkerabend
BAUEN+LEBEN Gemmingen

Teilnahmebedingungen für die Gewinnspiele von „Handwerkerabend“ in Gemmingen am 28.04.2023

1. Allgemeines
Im Rahmen des „Handwerkerabends“ wird ein Gewinnspiel veranstaltet. Das Gewinnspiel richtet sich
ausschließlich an die vor Beginn der Veranstaltung angemeldeten Teilnehmer. Die Teilnahme an dem
Gewinnspiel unterliegt dem Aspekt der Freiwilligkeit.

2. Teilnahmevoraussetzungen
Für die Teilnahme am Gewinnspiel sind mindestens die bei der Anmeldung zur Veranstaltung
„Handwerkerabend“ Angaben: Vor- und Nachname und die Anschrift, zwecks eindeutiger
Identifizierung, anzugeben. Für die Richtigkeit der vorbezeichneten Angaben ist ausschließlich der
Teilnehmer selbst verantwortlich.

3. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle angemeldeten Teilnehmer, der Veranstaltung „Handwerkerabend“, die
ihre Anmeldung/Gewinnspielkarte komplett ausgefüllt haben. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter,
Bevoll- mächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte der BAUEN+LEBEN team baucenter GmbH &
Co. KG, Gottlieb-Daimler-Straße 1, 75050 Gemmingen

4. Gewinnermittlung & Teilnahmefrist
Aus allen Teilnehmern, die ihre Anmeldung bis zur Ziehung abgegeben haben, wird der Gewinner
durch Ziehung vor Ort ab 19.00 Uhr ermittelt.

5. Übergabe der Gewinne
Die Gewinne werden ausschließlich persönlich vor Ort im Rahmen der Veranstaltung übergeben. Der
Gewinner muss seinen Gewinn direkt im Anschluss der Ziehung in Empfang nehmen. Eine spätere
Aushändigung des Gewinns ist nicht möglich. Nicht entgegengenommene Gewinne verfallen.

6. Datenschutz
Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden
ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Gewinnspiels verwendet. Die
geltenden Datenschutzvorschriften finden hierbei Anwendung. Die Datenschutzbestimmungen der
BAUEN+LEBEN team baucenter GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Straße 1, 75050 Gemmingen sind
unter https://bauenundleben.de/datenschutz abrufbar.

7. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der
Gewinne.