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Baustelleneinrichtung und Baustellensicherung
Ob kleine Sanierung oder Großbaustelle: für einen sicheren und reibungslosen Ablauf auf der Baustelle ist ein professionelles Baustellenmanagement essenziell. Dazu zählen die optimale Baustelleneinrichtung und die Baustellenausstattung gleichermaßen. Am Anfang steht dabei der Baustelleneinrichtungsplan, der festlegt, wie Geräte, Werkzeuge, Materialien und Lagerflächen, aber auch Strom, Wasser und Licht organisiert werden. Auch die Baustellenabsicherung ist ein wichtiger Punkt, vor allem bei größeren Projekten.Worauf muss bei der Baustelleneinrichtung geachtet werden?
Die Planung für die Baustelleneinrichtung beginnt bestenfalls mit der Auftragserteilung. Auch wenn für die Einrichtung der Baustelle keine Genehmigung notwendig ist: Die Baugenehmigung beinhaltet ganz spezifische wie die Entsorgung von Bauwasser oder die Sicherung von Zufahrten. Was die Baustellenausstattung betrifft, ist von Baustelle zu Baustelle verschieden und hängt im Wesentlichen von der Projektgröße, der Konstruktion, der Bauzeit, der Geländeform- und größe sowie der Nachbarbebauung und natürlich saisonalen Faktoren wie Witterungseinflüssen ab.Baustellensicherung im Überblick
Bei der Baustelleneinrichtung sind zum Schutz der Arbeiter, Anwohner und der umgebenden Umwelt und Infrastruktur selbstverständlich alle notwendigen, sicherheitsrelevanten Aspekte zu berücksichtigen. Die Baustellensicherung umfasst einen Bauzaun, Arbeits- und Schutzgerüste, die Sicherung der Verkehrswege, der Gewässerschutz, der Baumschutz, der Leitungsschutz, der Brandschutz, der Witterungsschutz sowie der Nachbarschaftsschutz, schließlich dürfen angrenzende Grundstücke und Gebäude durch die geplanten Baumaßnahmen weder beeinträchtigt noch beschädigt werden. Ein sensibles Thema und von höchster Relevanz. Denn eine unprofessionell ausgeführte Baustellensicherung kann Schadenersatzverpflichtungen nach sich ziehen. Tipp: Neben einer optimalen Baustellensicherung sollten Bauherren zusätzlich auf eine entsprechende Bauherrenhaftpflichtversicherung setzen, denn Fehler passieren. Gemäß §7 BauKG ist dafür zu sorgen, dass im Zuge des Baustelleneinrichtungsplans auch der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) erstellt wird, die vom Planungskoordinator ausgearbeiteten Maßnahmen müssen vom Baustellenkoordinator umgesetzt und aktualisiert werden.
Wichtig: Selbstverständlich hat bei der Baustellenausstattung beziehungsweise konkret der Baustellensicherung eine Erste-Hilfe-Ausstattung oberste Priorität. Auch müssen Sanitäreinrichtungen in der behördlich vorgeschriebenen Anzahl und Ausführung vorhanden sein.